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   LSG Niedersachsen-Bremen, 26.04.2016 - L 4 KR 60/14   

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https://dejure.org/2016,99203
LSG Niedersachsen-Bremen, 26.04.2016 - L 4 KR 60/14 (https://dejure.org/2016,99203)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26.04.2016 - L 4 KR 60/14 (https://dejure.org/2016,99203)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26. April 2016 - L 4 KR 60/14 (https://dejure.org/2016,99203)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 13.11.2012 - B 1 KR 6/12 R

    Krankenversicherung - Geltendmachung einer weiteren Vergütung des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.04.2016 - L 4 KR 60/14
    In diesem Rahmen ist von ihnen eine gegenseitige Rücksichtnahme zu erwarten (BSG, Urteil vom 13. November 2012, B 1 KR 6/12 R, Rn. 13; BSG, Urteil vom 25. November 2012, B 3 KR 1/12 R, Rn. 12, beide zitiert nach juris).

    Die Korrektur einer Schlussrechnung durch ein Krankenhaus ist innerhalb von sechs Wochen seit Rechnungsstellung grundsätzlich möglich (BSG, Urteil vom 13. November 2012, a.a.O.).

    Nach Ablauf dieser Frist kann eine Schlussrechnung nach Treu und Glauben - von offensichtlichen Schreib- und Rechenfehlern abgesehen - gegenüber der KK nur dann korrigiert werden, wenn die Nachforderung über 100,- Euro (ab dem 25. März 2009 über 300, 00 Euro) liegt und zudem mindestens fünf Prozent des Ausgangsrechnungswertes erreicht (so die bisherige Rsprg; u.a. BSG, Urteil vom 13. November 2012, a.a.O.).

    Darüber hinaus ist eine Korrektur der Schlussrechnung in zeitlicher Hinsicht grundsätzlich nicht möglich, wenn bezüglich einer nicht offensichtlichen Unvollständigkeit das Krankenhaus seinerseits ein vollständiges Geschäftsjahr Zeit gehabt hat, diese nicht offensichtliche Unvollständigkeit der eigenen Schlussrechnung zu korrigieren (BSG, Urteil vom 13. November 2012, a.a.O.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2016 - L 4 KR 388/14
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.04.2016 - L 4 KR 60/14
    Es ist der Klägerin deshalb im vorliegenden Fall ohne Verstoß gegen Treu und Glauben möglich, sich die von der eigenen, ursprünglich gewählten Kodierung abweichende Kodierung zu eigen zu machen, um den geltend gemachten Rechnungsbetrag und die geltend gemachte Fallpauschale zu rechtfertigen (vgl. dazu insbesondere Urteil des erkennenden Senates vom 23. Februar 2016, Az. L 4 KR 388/14).

    Dies setzt eine ordnungsgemäße Information der KK über die vom Krankenhaus abgerechnete Versorgung nach Maßgabe der Informationsobliegenheiten und gegebenenfalls - Pflichten voraus (vgl. dazu Urteil des erkennenden Senates vom 23. Februar 2016, L 4 KR 388/14, a.a.O.).

  • BSG, 08.11.2011 - B 1 KR 8/11 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Auslegung der Kodierrichtlinien und des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.04.2016 - L 4 KR 60/14
    Die Zahlungsverpflichtung einer KK entsteht - unabhängig von einer Kostenzusage - unmittelbar mit der Inanspruchnahme der Leistung durch den Versicherten kraft Gesetzes, wenn die Versorgung in einem zugelassenen Krankenhaus durchgeführt wird und im Sinne von § 39 Abs. 1 Satz 2 SGB V erforderlich ist (stRspr, vgl. BSG, Urteil vom 8. November 2011, B 1 KR 8/11 R, mwN, zitiert nach juris).
  • BSG, 23.06.2015 - B 1 KR 13/14 R

    Krankenversicherung - Krankenhausabrechnung - Prüfung der sachlich-rechnerischen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.04.2016 - L 4 KR 60/14
    Streitet ein Krankenhaus über die sachlich-rechnerische Richtigkeit der Vergütung und legt es hierbei den vollständigen Behandlungsablauf offen, kann es nicht gehindert sein, im Lauf des Rechtsstreits zur Begründung seiner Forderung eine nach dem tatsächlichen Ablauf unzutreffende Kodierung gegen eine zutreffende Kodierung auszutauschen, soweit nicht gesetzeskonformes Vertragsrecht entgegensteht (BSG, Urteil vom 23. Juni 2015, B 1 KR 13/14 R, zitiert nach juris).
  • BSG, 22.11.2012 - B 3 KR 1/12 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Ausschluss der Nachforderung der restlichen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.04.2016 - L 4 KR 60/14
    In diesem Rahmen ist von ihnen eine gegenseitige Rücksichtnahme zu erwarten (BSG, Urteil vom 13. November 2012, B 1 KR 6/12 R, Rn. 13; BSG, Urteil vom 25. November 2012, B 3 KR 1/12 R, Rn. 12, beide zitiert nach juris).
  • BSG, 02.11.2010 - B 1 KR 11/10 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Mitteleinbehalt zur Anschubfinanzierung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.04.2016 - L 4 KR 60/14
    Die Aufrechnung bestimmt sich nach §§ 387 ff. BGB (s. nur: BSG, Urteil vom 2. November 2010, B 1 KR 11/10 R).
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